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Amtliche Grundfutteruntersuchung 2024
 
Schriftliche oder telefonische Anmeldung bis 30. Juni 2024

Auch in diesem Jahr gibt es die Möglichkeit, Grundfutterproben durch das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz untersuchen zu lassen. Im Rahmen des amtlichen Grundfutteruntersuchungsprogramms dient diese Untersuchung der Fütterungs-beratung viehhaltender Betriebe. NawaRo-Silagen aus Biogasbetrieben sind von der amtlichen Grundfutteruntersuchung ausgeschlossen.
Die Untersuchung bezieht sich auf Gras- und Maissilageproben sowie Heuproben. Auch Weidegrassilagen, Leguminosensilagen und Gemische aus Gras- und Leguminosensilagen (z.B. Kleegras) können untersucht werden. Bei Leguminosensilagen sollte der Leguminosenanteil angegeben werden. Da die Untersuchung von Misch-, Rübenblatt-, Biertreber- und Ganzpflanzensilage mit höheren Kosten verbunden ist, können diese nur nach Absprache untersucht werden.
Die Probenzahl ist begrenzt. Deshalb ist eine schriftliche oder telefonische Anmeldung bis 30. Juni 2024 erforderlich. Für Infos und Anmeldung: Tel. 07031 663-2915 oder E-Mail c.schoemann@lrabb.de. Den Anmeldebogen gibt es auch online unter www.boeblingen.landwirtschaft-bw.de.

>Hier geht´s zum Anmeldebogen

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