Vorbeugender
Pflanzenschutz
Einer Ausbreitung von Unkräutern und
Ungräsern können Sie jetzt mit dem Mulchen oder Mähen der Feldränder entgegenwirken.
Raps
Im
Raps sollten die Gelbschalen auf Erdflöhe kontrolliert werden. Bei Überschreitung der Schadschwelle (50 Käfer in 3 Wochen)
sollte ein Insektizid (z.B. Bulldock, Decis forte, Karate Zeon) zum Einsatz kommen. Zur Schonung der Nützlinge sollte keine pauschale
Insektizidbehandlung durchgeführt werden!
Viele
Bestände befinden sich derzeit etwa im 6-Blatt-Stadium. Falls noch nicht geschehen können in den nächsten Tagen Fungizide
zur Wachstumsregulierung eingesetzt werden. Mögliche Mittel sind z.B. Folicur (0,7 bis 1,0 l/ha), Tilmor (0,8 bis 1,2 l/ha) oder Carax
(0,5 bis 1,0 l/ha). Ab dem 6-Blatt-Stadium erreicht man zusätzlich eine gute Wirkung gegen Phoma.
Wintergerste
Die Wintergerste befindet
sich je nach Saatzeitpunkt derzeit im Auflaufen bis etwa 2-Blatt-Stadium.
Für die
Herbizidbehandlung sollten aus Resistenzgründen Bodenherbizide bevorzugt werden. Produkte mit dem Wirkstoff Flufenacet (z.B. Cadou
forte Set, Herold, Malibu, Fence…) haben früh eingesetzt die beste Ackerfuchsschwanz-Wirkung (im Auflaufen, wenn die Reihen
gerade sichtbar sind). Bei späteren Einsatzterminen wird die Wirkung schwächer, deshalb sollte auch trotz Trockenheit
möglichst früh behandelt werden (Behandlungen früh morgens oder spät abends um die Taufeuchte zu nutzen).
Bei geringem
Ackerfuchsschwanzdruck können auch Produkte mit dem Wirkstoff Chlortoluron (z.B. CTU, Toluton) in Tankmischung eingesetzt
werden.
Bei Mitteln mit dem
Wirkstoff Pendimethalin (Stomp, Picona, Malibu, …) oder Prosulfocarb (z.B. Boxer, Jura) müssen folgende Auflagen beachtet
werden:
- Abdriftminderung 90% auf der gesamten
Behandlungsfläche
- Mindestens 300 l/ha
Wasser
- Maximale Fahrgeschwindigkeit bei der
Ausbringung 7,5 km/h
- Ausbringung bei Windgeschwindigkeiten
von max. 3 m/s
Bei frühen Saaten und
anhaltend warmem Wetter kann eine Behandlung gegen Blattläuse als Virusvektoren nötig sein z.B. mit Bulldock, Decis forte, Karate
Zeon. Diese ist ab dem 2- bis 3- Blatt-Stadium der Gerste sinnvoll.
Winterweizen
Beim Weizen sollten
Frühsaaten vermieden werden, um den Ackerfuchsschwanz noch vor der Saat mechanisch bekämpfen zu können. Bei uns sollte ein
Saatzeitpunkt Mitte Oktober angepeilt werden.
Düngung
Die
Sperrfrist für die Ausbringung N-haltiger Düngemittel auf Ackerland hat am 01. Oktober begonnen.
Auf
Grünland und mehrjährigem Ackerfutter darf noch bis 01. November gefahren werden.
Die
Sperrfrist für die Ausbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren auf Acker- und Grünlandflächen beginnt am 15.
Dezember.
Vordrucke und Hilfestellungen
gibt es auf
Sonstiges
Auf der Internetseite des
LTZ kann über den unten stehenden Link ein neues Merkblatt zu „Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg“
abgerufen werden (Merkblatt Nr. 36).
http://www.ltz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Merkblatt+fuer+die+umweltgerechte+Landbewirtschaftung
Wichtige Termine im Antragsverfahren
Januar
15.
Januar: Ende des Beseitigungsverbot von Zwischenfrüchten und
Gründecken, die als ökologische Vorrangflächen gemeldet wurden, sowie von Winterkulturen und Winterzwischenfrüchten,
die nach dem Anbau stickstoffbindender Pflanzen als ökologische Vorrangflächen angebaut wurden.
Ende des Aufbringverbots
für Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte auf Ackerland und Grünland. Eine eventuelle Verschiebung der Sperrzeit ist zu
beachten.
31.
Januar: Ende des Aufbringverbots für N-haltige Düngemittel auf
Ackerland, Grünland sowie Gemüse- und Beerenobstkulturen.
Februar
15.
Februar: Ende des Pflugverbots für Ackerflächen, die der
Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser1 und CCWasser2 zugewiesen und nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum
Erosionsschutz einbezogen sind.
Schläge mit
Ackerflächen, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser2 zugewiesen sind, dürfen zwischen dem 16. Februar und dem 30.
November nur bei einer unmittelbar folgenden Aussaat gepflügt werden. Vor der Aussaat von Reihenkulturen mit einem Abstand von 45
Zentimeter und mehr ist das Pflügen verboten.
März
Ab
1. März: Ackerflächen der Winderosionsgefährdungsklasse
CCWind dürfen nur bei unmittelbar folgender Aussaat gepflügt werden. Ausnahme vom Pflugverbot bei Reihenkulturen, wenn
Grünstreifen angelegt wurden.
31.
März: Nährstoffbilanz für 2017 muss erstellt
sein.
April
1.
April bis 30. Juni: Mäh-, Häcksel- und Mulchverbot auf
stillgelegten Acker- und Dauergrünlandflächen sowie bestimmten ökologischen Vorrangflächen.
Mai
15.
Mai: Letzter Tag zur Abgabe des Gemeinsamen Antrages.
Winzer, die
Umstrukturierungs- und Umstellungsmittel beantragt haben, müssen in den drei auf die Auszahlung folgenden Jahren einen Gemeinsamen
Antrag stellen.
Letzter Termin zur
Beantragung der Auszahlung von Mitteln für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen.
Letzter Termin zur Aussaat
der einjährigen Brachebegrünung nach FAKT.
Letzter Termin zur Vorlage
des Nachweises der Milcherzeugung für FAKT-Maßnahmen A2 und G1 (Milchgeldabrechnung).
Ab
15. Mai bis 31. August: Stickstoffbindende Pflanzen, die als
ökologische Vorrangflächen angemeldet worden sind, müssen auf der Fläche vorhanden sein. Für grobkörnige
Leguminosen gilt der Zeitraum bis 15. August.
31.
Mai: Letzter Termin für Nachmeldungen und Änderungen im
Gemeinsamen Antrag.
Juni
1.
Juni: Letzter Termin für den Weideauftrieb bei Teilnahme an der
FAKT-Maßnahme G1 Sommerweide.
Ab
1. Juni bis 15. Juli: Relevanter Zeitraum, in dem die Vorschriften der
Anbaudiversifizierung im Rahmen des Greenings erfüllt sein müssen.
11.
Juni: Letzter Termin für Änderungen im Gemeinsamen Antrag (mit
Abzug).
19.
Juni: Letzter Termin für Rückmeldungen aufgrund von Ergebnissen
aus der Vorabprüfung.
30.
Juni: Ende des Pflegeverbots auf Flächen, die aus der
landwirtschaftlichen Produktion genommen wurden.
Juli
15.
Juli: Abgabefrist für Propfrebenrechnungen und Rechnungen für
Tropfschläuche bei Teilnahme am Programm Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen.
Ab
16. Juli bis 1. Oktober: Aussaat von Kulturpflanzenmischungen auf
Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als ökologische Vorrangfläche gemeldet wurden. Bis 1. Oktober kann
ein Antrag auf Wechsel der angemeldeten ökologischen Vorrangfläche gestellt werden.
Ab
Ernte der letzten Hauptfrucht: Aufbringverbot für N-haltige
Düngemittel auf Ackerland. Abweichend von der Sperrfrist ist die Aufbringung möglich zu Zwischenfrüchten, Winterraps und
Feldfutter bei einer Aussaat bis zum 15. September oder zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei einer Aussaat bis zum 1.
Oktober.
August
Ab
Mitte August: Zwischenfrüchte und Begrünungen, die als
ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, sowie Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte, die als Folgefrucht von
stickstoffbindenden Pflanzen im Rahmen von ökologischen Vorrangflächen angebaut werden, müssen bis zum 15. Januar des
Folgejahres auf der Fläche belassen werden.
Bis
31. August: Aussaat der Begrünungsmischungen nach FAKT (E 1.2) sowie
der Winterbegrünung (F 1).
September
Bis
1. September: Aussaat einer Begrünung in Problem- und
Sanierungsgebieten nach der SchALVO in Lagen über 500 Meter, wenn im gleichen Jahr keine Folgekultur angebaut wird.
Bis
15. September: Einsaat der Ackerbegrünung nach FAKT (E 1.1) in Form von
Unter- oder Blanksaaten. Außerdem Einsaat der Begrünung in Problem- und Sanierungsgebieten nach SchALVO in Lagen unter 500
Metern.
30.
September: Ende des prämienrelevanten Weidezeitraums bei Teilnahme an
FAKT-Maßnahme Sommerweide (G 1).
November
1.
November: Aufbringverbot für N-haltige Düngemittel auf
Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau.
2.
November: Letzter Termin zur Abgabe des Weidetagebuchs
2018.
Ab
Ende November: Einarbeitung der Begrünungsmischungen nach FAKT (E 1.1,
E 1.2) sowie der Brachebegrünung (E 2.1 ohne ÖVF-Anrechnung). Brachebegrünung mit Blühmischungen (E 2.2) darf bei
nachfolgender Sommerkultur ab Ende November nur gemulcht werden. Die Einarbeitung der Brachebegrünung E 2.2 ist erst ab 1. Januar des
Folgejahres erlaubt. Bei nachfolgender Winterkultur ist Mulchen und Einarbeiten ab September möglich.
Dezember
1.
Dezember bis 15. Februar: Pflugverbot für Ackerflächen, die der
CCWasser1 oder CC Wasser2 zugehören und nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen sind. Das
Pflügen nach der Ernte der Vorfrucht ist nur bei einer Aussaat vor dem 1. Dezember zulässig.
15.
Dezember: Aufbringverbot für Festmist und Komposte auf Ackerland und
Grünland.
Bis 31. Dezember:Letzter Termin für
Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnungen.