Vorbeugender Pflanzenschutz
Einer Ausbreitung von Unkräutern und Ungräsern können Sie jetzt mit dem
Mulchen oder Mähen der Feldränder entgegenwirken.
Zwischenfrüchte
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Winterweizen
In gut entwickelten Beständen kann ein Wachstumsregler
nötig sein. Zur Anregung der Bestockung und zur Stärkung der Halmbasis kann CCC gespritzt werden. Je nach Entwicklung des
Bestands sind bei der derzeitigen Witterung Aufwandmengen zwischen 0,5 und 0,7 l/ha ausreichend.
In frühen Lagen geht der Weizen bereits ins Schossen
über. CCC ist nur bis BBCH-Stadium 31 zugelassen. Ab Schossbeginn kann z.B. Moddus oder Medax Top eingesetzt werden.
In schwach entwickelten Beständen oder Beständen
die z.B. mit Atlantis + AHL behandelt worden sind, kann auf einen Einsatz von Wachstumsregler meist verzichtet werden.
Aktuell besteht noch kein hoher
Krankheitsdruck. Deshalb sind Fungizidbehandlungen noch nicht nötig. Sollten in den Beständen dennoch Rostkrankheiten oder
Septoria vorkommen, kann z.B. Capalo eingesetzt werden.
Wintergerste
Die Wintergerste befindet sich im Schossen. Falls noch
nicht geschehen, kann wachstumsregulierend mit z.B. Moddus oder Calma eingegriffen werden. Empfohlen wird eine Anwendung in BBCH-Stadium
31/32. Bei der derzeitigen Witterung sind je nach Bestandsentwicklung meist Aufwandmengen von 0,4 l/ha bei Moddus ausreichend. Moddus kann
bis zum BBCH-Stadium 49 eingesetzt werden
Aktuell besteht noch kein hoher Krankheitsdruck. Bei der
Wintergerste wird meist eine einmalige Fungizidbehandlung zum Fahnenblatt ausreichen. Einzelne frühe Bestände haben bereits das
Fahnenblatt geschoben. Diese Bestände sollten auf Krankheiten kontrolliert werden. Eine gute Wirkung gegen z.B. Netzflecken und
Ramularia hat Credo oder eine Kombination aus z.B. Aviator Xpro + Amistar Opti oder Elatus Era + Amistar Opti.
Sommergerste
Die Bestände sollten auf Verunkrautung kontrolliert werden. Bei
Mischverunkrautung mit Ungräsern und breitblättrigen Samenunkräutern kann z.B. Pointer Plus + Axial 50 eingesetzt
werden.
Hafer
Die Bestände sollten auf
Verunkrautung kontrolliert werden. Bei Mischverunkrautung mit breitblättrigen Samenunkräutern kann z.B. Pointer Plus eingesetzt
werden.
Aufgrund der ruhenden
Zulassung von Lexus steht aktuell für den Hafer kein Gräsermittel zur Verfügung!
Als Alternative steht nur
Concert SX zur Verfügung, das eine Wirkung gegen Windhalm aufweist.
Raps
Mit dem Beginn der
Rapsblüte schädigt der Rapsglanzkäfer nicht mehr, es sei denn, dass Starkbefall vorliegt. Jetzt muss in jedem Fall auf
Befall durch Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke geachtet werden.
Die
Bekämpfungsschwelle für den Kohlschotenrüssler ist überschritten, wenn beim Abklopfen in eine Schale 1
Käfer/Pflanze festgestellt wird. Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke führen zu wirtschaftlichen Schäden, wenn
1 Mücke/4 Pflanzen und 1 Käfer/2 Pflanzen am Feldrand zu finden sind. Zur Bekämpfung dieser Schotenschädlinge reichen
in der Regel rechtzeitige Randbehandlungen aus.
Bei Überschreitung der Schadschwelle sollte ein
Insektizid gespritzt werden. In blühenden Beständen kann z.B. Biscaya oder Karate Zeon eingesetzt werden.
Bei Tankmischungen aus Insektizid und
Fungizid/Wachstumsregler ändert sich in den meisten Fällen die Bienenauflage von B4 auf B2!
Es wird generell
empfohlen die Applikation in die Abendstunden zu verlegen.
Vielerorts befindet sich der Raps in der Blüte. Auf
Schlägen mit intensiven Raps-Fruchtfolgen steht die Blüten-Fungizidspritzung an. Sie
kann z.B. mit Cantus Gold erfolgen.
Mais
Die Aussaat ist im Gange. Da Mais eine geringe Konkurrenzkraft gegenüber
Unkräuter aufweist, sollte er vom 3- bis 8-Blattstadium weitgehend unkrautfrei gehalten werden. Mit Bodenherbiziden kann die
Behandlung vor dem Auflaufen in den frühen Nachauflauf durchgeführt werden. Hier eignet sich z.B. eine Kombination aus Spectrum
und Stomp Aqua (1,25 + 2,5). Um eine optimale Wirkung zu erzielen, sollte der Boden feucht sein.
Zuckerrüben
Die Aussaat ist im Gange. Für eine
Vorauflaufbehandlung kann z.B. Betanal MaxxPro + Goltix Titan eingesetzt werden.
Soja
Die Aussaat steht bevor. Um ein optimales Auflaufen und eine gute
Jugendentwicklung zu fördern, sollte die Saat erst ab 10 °C Bodentemperatur erfolgen. Die Saatdichte sollte bei 60 bis 70
keimfähigen Körnern/m² liegen. Herbizidmaßnahmen können im Vorauflauf z.B. mit Artist oder einer Mischung aus
Spectrum + Centium 36 CS + Sencor Liquid durchgeführt werden.
Ackerbohnen/Erbsen
Die Bestände sind weitestgehend aufgelaufen. Im frühen
Nachauflauf stehen zur Unkrautbekämpfung z.B. Basagran und Stomp Aqua zur Verfügung.
Die Bestände sollten auf einen Befall mit Blattrandkäfern
kontrolliert werden.
Kartoffeln
Die Pflanzung ist im Gange. Für die erste Herbizidmaßnahme kann z.B. eine
Mischung aus Bandur + Boxer + Proman verwendet werden. Sollten Ungräser auflaufen, können diese z.B. mit Agil S oder Fusilade MAX
bekämpft werden.
Nacherntebehandlung
-
Aktuelles
zur neuen Düngeverordnung
Generell besteht ein Ausbringungsverbot, wenn der Boden:
- überschwemmt,
- wassergesättigt,
- gefroren und/oder
- schneebedeckt ist.
Bis zu 60 kg/ha Gesamt-N dürfen auf gefrorenem Boden ausgebracht werden,
wenn:
- der Boden durch Auftauen am Tag aufnahmefähig wird und
- ein Abschwemmen in oberirdische Gewässer oder auf benachbarte Flächen nicht
zu besorgen ist und
- der Boden durch Einsaat einer Winterkultur oder von Zwischenfrüchten im Herbst
eine Pflanzendecke trägt oder es sich um Grünland oder Dauergrünland handelt und
- anderenfalls die Gefahr einer Bodenverdichtung und von Strukturschäden durch das
Befahren bestehen würde.
Mit Festmist von Huf- und Klauentieren oder Komposten dürfen unter den Nr. 2.-4.
Genannten Voraussetzungen mehr als 60 kg/ha Gesamt-N ausgebracht werden, aber maximal der ermittelte N-Düngebedarf.
Vor der Ausbringung ist für Flächen, auf die wesentliche Nährstoffmengen
(> 50 kg N/ha, > 30 kg P2O5/ha) aufgebracht werden eine Düngebedarfsermittlung zu erstellen und zu dokumentieren. Vordrucke und
Hilfestellungen gibt es auf
Bis spätestens 31. März muss der Nährstoffvergleich erstellt
sein.
Kein Nährstoffvergleich ist erforderlich für
- Flächen, auf denen nur
Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen angebaut werden, Baumschul-, Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen, nicht im Ertrag
stehende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaus sowie Flächen, die zur Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur
energetischen Nutzung (KUP) dienen,
- Flächen mit ausschließlicher
Weidehaltung und einem N-Anfall aus tierischen Wirtschaftsdüngern bis max. 100 kg/ha im Jahr (Stickstoffausscheidung) ohne
zusätzliche Stickstoffdüngung,
- Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche
Nährstoffmengen aufbringen (> 50 kg N/ha, > 30 kg P2O5/ha),
- Betriebe
- die
abzüglich der Ausschlussflächen weniger als 15 ha LF bewirtschaften und
- die
jährlich nicht mehr als 750 kg N aus tierischen Wirtschaftsdüngern aufweisen und
- die
höchstens 2 ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren anbauen und
- die keine außerhalb des
Betriebs anfallenden Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände übernehmen und aufbringen
Wichtige
Termine im Antragsverfahren
Januar
15. Januar: Ende des Beseitigungsverbot
von Zwischenfrüchten und Gründecken, die als ökologische Vorrangflächen gemeldet wurden, sowie von Winterkulturen und
Winterzwischenfrüchten, die nach dem Anbau stickstoffbindender Pflanzen als ökologische Vorrangflächen angebaut
wurden.
Ende des Aufbringverbots für Festmist von Huf- und
Klauentieren und Komposte auf Ackerland und Grünland. Eine eventuelle Verschiebung der Sperrzeit ist zu beachten.
31. Januar: Ende des Aufbringverbots
für N-haltige Düngemittel auf Ackerland, Grünland sowie Gemüse- und Beerenobstkulturen.
Februar
15. Februar: Ende des Pflugverbots
für Ackerflächen, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser1 und CCWasser2 zugewiesen und nicht in eine besondere
Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen sind.
Schläge mit Ackerflächen, die der
Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser2 zugewiesen sind, dürfen zwischen dem 16. Februar und dem 30. November nur bei einer
unmittelbar folgenden Aussaat gepflügt werden. Vor der Aussaat von Reihenkulturen mit einem Abstand von 45 Zentimeter und mehr ist das
Pflügen verboten.
März
Ab 1. März: Ackerflächen der
Winderosionsgefährdungsklasse CCWind dürfen nur bei unmittelbar folgender Aussaat gepflügt werden. Ausnahme vom Pflugverbot
bei Reihenkulturen, wenn Grünstreifen angelegt wurden.
31. März: Nährstoffbilanz
für 2017 muss erstellt sein.
April
1. April bis 30. Juni: Mäh-,
Häcksel- und Mulchverbot auf stillgelegten Acker- und Dauergrünlandflächen sowie bestimmten ökologischen
Vorrangflächen.
Mai
15. Mai: Letzter Tag zur Abgabe des
Gemeinsamen Antrages.
Winzer, die Umstrukturierungs- und Umstellungsmittel
beantragt haben, müssen in den drei auf die Auszahlung folgenden Jahren einen Gemeinsamen Antrag stellen.
Letzter Termin zur Beantragung der Auszahlung von Mitteln
für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen.
Letzter Termin zur Aussaat der einjährigen
Brachebegrünung nach FAKT.
Letzter Termin zur Vorlage des Nachweises der
Milcherzeugung für FAKT-Maßnahmen A2 und G1 (Milchgeldabrechnung).
Ab 15. Mai bis 31. August:
Stickstoffbindende Pflanzen, die als ökologische Vorrangflächen angemeldet worden sind, müssen auf der Fläche vorhanden
sein. Für grobkörnige Leguminosen gilt der Zeitraum bis 15. August.
31. Mai: Letzter Termin für
Nachmeldungen und Änderungen im Gemeinsamen Antrag.
Juni
1. Juni: Letzter Termin für den
Weideauftrieb bei Teilnahme an der FAKT-Maßnahme G1 Sommerweide.
Ab 1. Juni bis 15. Juli: Relevanter
Zeitraum, in dem die Vorschriften der Anbaudiversifizierung im Rahmen des Greenings erfüllt sein müssen.
11. Juni: Letzter Termin für
Änderungen im Gemeinsamen Antrag (mit Abzug).
19. Juni: Letzter Termin für
Rückmeldungen aufgrund von Ergebnissen aus der Vorabprüfung.
30. Juni: Ende des Pflegeverbots auf
Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen wurden.
Juli
15. Juli: Abgabefrist für
Propfrebenrechnungen und Rechnungen für Tropfschläuche bei Teilnahme am Programm Umstrukturierung und Umstellung von
Rebflächen.
Ab 16. Juli bis 1. Oktober: Aussaat von
Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als ökologische Vorrangfläche gemeldet
wurden. Bis 1. Oktober kann ein Antrag auf Wechsel der angemeldeten ökologischen Vorrangfläche gestellt werden.
Ab Ernte der letzten Hauptfrucht:
Aufbringverbot für N-haltige Düngemittel auf Ackerland. Abweichend von der Sperrfrist ist die Aufbringung möglich zu
Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter bei einer Aussaat bis zum 15. September oder zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei
einer Aussaat bis zum 1. Oktober.
August
Ab Mitte August: Zwischenfrüchte und
Begrünungen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, sowie Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte, die
als Folgefrucht von stickstoffbindenden Pflanzen im Rahmen von ökologischen Vorrangflächen angebaut werden, müssen bis zum
15. Januar des Folgejahres auf der Fläche belassen werden.
Bis 31. August: Aussaat der
Begrünungsmischungen nach FAKT (E 1.2) sowie der Winterbegrünung (F 1).
September
Bis 1. September: Aussaat einer
Begrünung in Problem- und Sanierungsgebieten nach der SchALVO in Lagen über 500 Meter, wenn im gleichen Jahr keine Folgekultur
angebaut wird.
Bis 15. September: Einsaat der
Ackerbegrünung nach FAKT (E 1.1) in Form von Unter- oder Blanksaaten. Außerdem Einsaat der Begrünung in Problem- und
Sanierungsgebieten nach SchALVO in Lagen unter 500 Metern.
30. September: Ende des
prämienrelevanten Weidezeitraums bei Teilnahme an FAKT-Maßnahme Sommerweide (G 1).
November
1. November: Aufbringverbot für
N-haltige Düngemittel auf Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau.
2. November: Letzter Termin zur Abgabe des
Weidetagebuchs 2018.
Ab Ende November: Einarbeitung der
Begrünungsmischungen nach FAKT (E 1.1, E 1.2) sowie der Brachebegrünung (E 2.1 ohne ÖVF-Anrechnung). Brachebegrünung
mit Blühmischungen (E 2.2) darf bei nachfolgender Sommerkultur ab Ende November nur gemulcht werden. Die Einarbeitung der
Brachebegrünung E 2.2 ist erst ab 1. Januar des Folgejahres erlaubt. Bei nachfolgender Winterkultur ist Mulchen und Einarbeiten ab
September möglich.
Dezember
1. Dezember bis 15. Februar: Pflugverbot
für Ackerflächen, die der CCWasser1 oder CC Wasser2 zugehören und nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum
Erosionsschutz einbezogen sind. Das Pflügen nach der Ernte der Vorfrucht ist nur bei einer Aussaat vor dem 1. Dezember
zulässig.
15. Dezember: Aufbringverbot für
Festmist und Komposte auf Ackerland und Grünland.
Bis
31. Dezember:Letzter Termin für Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnungen.