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Warndienst

Vorbeugender Pflanzenschutz

Einer Ausbreitung von Unkräutern und Ungräsern können Sie jetzt mit dem Mulchen oder Mähen der Feldränder entgegenwirken.

 

Zwischenfrüchte

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Winterweizen

In gut entwickelten Beständen kann ein Wachstumsregler nötig sein. Zur Anregung der Bestockung und zur Stärkung der Halmbasis kann CCC gespritzt werden. Je nach Entwicklung des Bestands sind bei der derzeitigen Witterung Aufwandmengen zwischen 0,5 und 0,7 l/ha ausreichend.

In frühen Lagen geht der Weizen bereits ins Schossen über. CCC ist nur bis BBCH-Stadium 31 zugelassen. Ab Schossbeginn kann z.B. Moddus oder Medax Top eingesetzt werden.

In schwach entwickelten Beständen oder Beständen die z.B. mit Atlantis + AHL behandelt worden sind, kann auf einen Einsatz von Wachstumsregler meist verzichtet werden.

Aktuell besteht noch kein hoher Krankheitsdruck. Deshalb sind Fungizidbehandlungen noch nicht nötig. Sollten in den Beständen dennoch Rostkrankheiten oder Septoria vorkommen, kann z.B. Capalo eingesetzt werden.

Wintergerste

Die Wintergerste befindet sich im Schossen. Falls noch nicht geschehen, kann wachstumsregulierend mit z.B. Moddus oder Calma eingegriffen werden. Empfohlen wird eine Anwendung in BBCH-Stadium 31/32. Bei der derzeitigen Witterung sind je nach Bestandsentwicklung meist Aufwandmengen von 0,4 l/ha bei Moddus ausreichend.

Aktuell besteht noch kein hoher Krankheitsdruck. Bei der Wintergerste wird meist eine einmalige Fungizidbehandlung zum Fahnenblatt ausreichen.

Sommergerste

Die Sommergerste ist weitgehend aufgelaufen. Die Bestände sollten auf Verunkrautung kontrolliert werden. Bei Mischverunkrautung mit Ungräsern und breitblättrigen Samenunkräutern kann z.B. Pointer Plus + Axial 50 eingesetzt werden.

Hafer

Der Hafer ist weitgehend aufgelaufen. Die Bestände sollten auf Verunkrautung kontrolliert werden. Bei Mischverunkrautung mit breitblättrigen Samenunkräutern kann z.B. Pointer Plus eingesetzt werden.

Aufgrund der ruhenden Zulassung von Lexus steht aktuell für den Hafer kein Gräsermittel zur Verfügung!

Als Alternative steht nur Concert SX zur Verfügung, das eine Wirkung gegen Windhalm aufweist.

Raps

Es findet weiterhin ein Zuflug von Rapsglanzkäfern statt. Je nach Bestandsentwicklung kann es teilweise bereits zu einem starken Besatz mit Glanzkäfern kommen. Deshalb sollten die Bestände die nächsten Tage verstärkt kontrolliert werden. Die Schadschwelle ist dann erreicht, wenn im Durchschnitt folgende Werte überschritten werden:

Mitte Knospenbildung BBCH 53-55 am schwachen Bestand 4 Käfer/Pflanze und bei einem normal wüchsigen Bestand 8 Käfer/Pflanze.

Bei Überschreitung der Schadschwelle sollte ein Insektizid gespritzt werden. In blühenden Beständen kann z.B. Biscaya als B4-Mittel zum Einsatz kommen. Auch möglich wären z.B. Mospilan SG und Danjiri. Diese haben solo eingesetzt eine B4-Auflage, in Tankmischung mit Azol-Fungiziden ändert sich diese in eine B1 – Auflage!

In weniger weit entwickelten Beständen, die keine blühenden Pflanzen enthalten (Raps und Unkräuter!) können auch die B1-Mittel Plenum 50 WG und Avaunt eingesetzt werden.

Bei Tankmischungen aus Insektizid und Fungizid/Wachstumsregler ändert sich in den meisten Fällen die Bienenauflage von B4 auf B2!

Mais

Die Aussaat ist im Gange. Da Mais eine geringe Konkurrenzkraft gegenüber Unkräuter aufweist, sollte er vom 3- bis 8-Blattstadium weitgehend unkrautfrei gehalten werden. Mit Bodenherbiziden kann die Behandlung vor dem Auflaufen bis in den frühen Nachauflauf durchgeführt werden. Hier eignet sich z.B. eine Kombination aus Spectrum und Stomp Aqua (1,25 + 2,5). Um eine optimale Wirkung zu erzielen, sollte der Boden feucht sein.

Zuckerrüben

Die Aussaat ist im Gange. Für eine Vorauflaufbehandlung kann z.B. Betanal MaxxPro + Goltix Titan eingesetzt werden.

Soja

Die Aussaat steht bevor. Um ein optimales Auflaufen und eine gute Jugendentwicklung zu fördern, sollte die Saat erst ab 10 °C Bodentemperatur erfolgen. Die Saatdichte sollte bei 60 bis 70 keimfähigen Körnern/m² liegen. Herbizidmaßnahmen können im Vorauflauf z.B. mit Artist oder einer Mischung aus Spectrum + Centium 36 CS + Sencor Liquid durchgeführt werden.

Ackerbohnen/Erbsen

Die Bestände sind weitestgehend aufgelaufen. Im frühen Nachauflauf stehen zur Unkrautbekämpfung z.B. Basagran und Stomp Aqua zur Verfügung.

Die Bestände sollten auf einen Befall mit Blattrandkäfern kontrolliert werden.

Kartoffeln

Die Pflanzung ist im Gange. Für die erste Herbizidmaßnahme kann z.B. eine Mischung aus Bandur + Boxer + Proman verwendet werden. Sollten Ungräser auflaufen, können diese z.B. mit Agil S oder Fusilade MAX bekämpft werden.

Nacherntebehandlung

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Aktuelles zur neuen Düngeverordnung

Generell besteht ein Ausbringungsverbot, wenn der Boden:

  • überschwemmt,
  • wassergesättigt,
  • gefroren und/oder
  • schneebedeckt ist.

Bis zu 60 kg/ha Gesamt-N dürfen auf gefrorenem Boden ausgebracht werden, wenn:

  1. der Boden durch Auftauen am Tag aufnahmefähig wird und
  2. ein Abschwemmen in oberirdische Gewässer oder auf benachbarte Flächen nicht zu besorgen ist und
  3. der Boden durch Einsaat einer Winterkultur oder von Zwischenfrüchten im Herbst eine Pflanzendecke trägt oder es sich um Grünland oder Dauergrünland handelt und
  4. anderenfalls die Gefahr einer Bodenverdichtung und von Strukturschäden durch das Befahren bestehen würde.

Mit Festmist von Huf- und Klauentieren oder Komposten dürfen unter den Nr. 2.-4. Genannten Voraussetzungen mehr als 60 kg/ha Gesamt-N ausgebracht werden, aber maximal der ermittelte N-Düngebedarf.

Vor der Ausbringung ist für Flächen, auf die wesentliche Nährstoffmengen (> 50 kg N/ha, > 30 kg P2O5/ha) aufgebracht werden eine Düngebedarfsermittlung zu erstellen und zu dokumentieren. Vordrucke und Hilfestellungen gibt es auf

Bis spätestens 31. März muss der Nährstoffvergleich erstellt sein.

Kein Nährstoffvergleich ist erforderlich für

  • Flächen, auf denen nur Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen angebaut werden, Baumschul-, Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen, nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaus sowie Flächen, die zur Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung (KUP) dienen,
  • Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung und einem N-Anfall aus tierischen Wirtschaftsdüngern bis max. 100 kg/ha im Jahr (Stickstoffausscheidung) ohne zusätzliche Stickstoffdüngung,
  • Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen aufbringen (> 50 kg N/ha, > 30 kg P2O5/ha),
  • Betriebe
    • die abzüglich der Ausschlussflächen weniger als 15 ha LF bewirtschaften und
    • die jährlich nicht mehr als 750 kg N aus tierischen Wirtschaftsdüngern aufweisen und
    • die höchstens 2 ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren anbauen und
    • die keine außerhalb des Betriebs anfallenden Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände übernehmen und aufbringen

 

Wichtige Termine im Antragsverfahren

Januar

15. Januar: Ende des Beseitigungsverbot von Zwischenfrüchten und Gründecken, die als ökologische Vorrangflächen gemeldet wurden, sowie von Winterkulturen und Winterzwischenfrüchten, die nach dem Anbau stickstoffbindender Pflanzen als ökologische Vorrangflächen angebaut wurden.

Ende des Aufbringverbots für Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte auf Ackerland und Grünland. Eine eventuelle Verschiebung der Sperrzeit ist zu beachten.

31. Januar: Ende des Aufbringverbots für N-haltige Düngemittel auf Ackerland, Grünland sowie Gemüse- und Beerenobstkulturen.

Februar

15. Februar: Ende des Pflugverbots für Ackerflächen, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser1 und CCWasser2 zugewiesen und nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen sind.

Schläge mit Ackerflächen, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser2 zugewiesen sind, dürfen zwischen dem 16. Februar und dem 30. November nur bei einer unmittelbar folgenden Aussaat gepflügt werden. Vor der Aussaat von Reihenkulturen mit einem Abstand von 45 Zentimeter und mehr ist das Pflügen verboten.

März

Ab 1. März: Ackerflächen der Winderosionsgefährdungsklasse CCWind dürfen nur bei unmittelbar folgender Aussaat gepflügt werden. Ausnahme vom Pflugverbot bei Reihenkulturen, wenn Grünstreifen angelegt wurden.

31. März: Nährstoffbilanz für 2017 muss erstellt sein.

April

1. April bis 30. Juni: Mäh-, Häcksel- und Mulchverbot auf stillgelegten Acker- und Dauergrünlandflächen sowie bestimmten ökologischen Vorrangflächen.

Mai

15. Mai: Letzter Tag zur Abgabe des Gemeinsamen Antrages.

Winzer, die Umstrukturierungs- und Umstellungsmittel beantragt haben, müssen in den drei auf die Auszahlung folgenden Jahren einen Gemeinsamen Antrag stellen.

Letzter Termin zur Beantragung der Auszahlung von Mitteln für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen.

Letzter Termin zur Aussaat der einjährigen Brachebegrünung nach FAKT.

Letzter Termin zur Vorlage des Nachweises der Milcherzeugung für FAKT-Maßnahmen A2 und G1 (Milchgeldabrechnung).

Ab 15. Mai bis 31. August: Stickstoffbindende Pflanzen, die als ökologische Vorrangflächen angemeldet worden sind, müssen auf der Fläche vorhanden sein. Für grobkörnige Leguminosen gilt der Zeitraum bis 15. August.

31. Mai: Letzter Termin für Nachmeldungen und Änderungen im Gemeinsamen Antrag.

Juni

1. Juni: Letzter Termin für den Weideauftrieb bei Teilnahme an der FAKT-Maßnahme G1 Sommerweide.

Ab 1. Juni bis 15. Juli: Relevanter Zeitraum, in dem die Vorschriften der Anbaudiversifizierung im Rahmen des Greenings erfüllt sein müssen.

11. Juni: Letzter Termin für Änderungen im Gemeinsamen Antrag (mit Abzug).

19. Juni: Letzter Termin für Rückmeldungen aufgrund von Ergebnissen aus der Vorabprüfung.

30. Juni: Ende des Pflegeverbots auf Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen wurden.

Juli

15. Juli: Abgabefrist für Propfrebenrechnungen und Rechnungen für Tropfschläuche bei Teilnahme am Programm Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen.

Ab 16. Juli bis 1. Oktober: Aussaat von Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als ökologische Vorrangfläche gemeldet wurden. Bis 1. Oktober kann ein Antrag auf Wechsel der angemeldeten ökologischen Vorrangfläche gestellt werden.

Ab Ernte der letzten Hauptfrucht: Aufbringverbot für N-haltige Düngemittel auf Ackerland. Abweichend von der Sperrfrist ist die Aufbringung möglich zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter bei einer Aussaat bis zum 15. September oder zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei einer Aussaat bis zum 1. Oktober.

August

Ab Mitte August: Zwischenfrüchte und Begrünungen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, sowie Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte, die als Folgefrucht von stickstoffbindenden Pflanzen im Rahmen von ökologischen Vorrangflächen angebaut werden, müssen bis zum 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche belassen werden.

Bis 31. August: Aussaat der Begrünungsmischungen nach FAKT (E 1.2) sowie der Winterbegrünung (F 1).

September

Bis 1. September: Aussaat einer Begrünung in Problem- und Sanierungsgebieten nach der SchALVO in Lagen über 500 Meter, wenn im gleichen Jahr keine Folgekultur angebaut wird.

Bis 15. September: Einsaat der Ackerbegrünung nach FAKT (E 1.1) in Form von Unter- oder Blanksaaten. Außerdem Einsaat der Begrünung in Problem- und Sanierungsgebieten nach SchALVO in Lagen unter 500 Metern.

30. September: Ende des prämienrelevanten Weidezeitraums bei Teilnahme an FAKT-Maßnahme Sommerweide (G 1).

November

1. November: Aufbringverbot für N-haltige Düngemittel auf Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau.

2. November: Letzter Termin zur Abgabe des Weidetagebuchs 2018.

Ab Ende November: Einarbeitung der Begrünungsmischungen nach FAKT (E 1.1, E 1.2) sowie der Brachebegrünung (E 2.1 ohne ÖVF-Anrechnung). Brachebegrünung mit Blühmischungen (E 2.2) darf bei nachfolgender Sommerkultur ab Ende November nur gemulcht werden. Die Einarbeitung der Brachebegrünung E 2.2 ist erst ab 1. Januar des Folgejahres erlaubt. Bei nachfolgender Winterkultur ist Mulchen und Einarbeiten ab September möglich.

Dezember

1. Dezember bis 15. Februar: Pflugverbot für Ackerflächen, die der CCWasser1 oder CC Wasser2 zugehören und nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen sind. Das Pflügen nach der Ernte der Vorfrucht ist nur bei einer Aussaat vor dem 1. Dezember zulässig.

15. Dezember: Aufbringverbot für Festmist und Komposte auf Ackerland und Grünland.

Bis 31. Dezember: Letzter Termin für Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnungen.

 

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