Vorbeugender
Pflanzenschutz
Einer Ausbreitung von Unkräutern und Ungräsern
können Sie jetzt mit dem Mulchen oder Mähen der Feldränder entgegenwirken.
Zwischenfrüchte
-
Winterweizen
In gut entwickelten Beständen
kann ein Wachstumsregler nötig sein. Zur Anregung der Bestockung und zur Stärkung der Halmbasis kann CCC gespritzt werden. Je
nach Entwicklung des Bestands sind bei der derzeitigen Witterung Aufwandmengen zwischen 0,5 und 0,7 l/ha ausreichend.
In frühen Lagen geht der
Weizen bereits ins Schossen über. CCC ist nur bis BBCH-Stadium 31 zugelassen. Ab Schossbeginn kann z.B. Moddus oder Medax Top
eingesetzt werden.
In schwach entwickelten
Beständen oder Beständen die z.B. mit Atlantis + AHL behandelt worden sind, kann auf einen Einsatz von Wachstumsregler meist
verzichtet werden.
Aktuell besteht noch kein hoher
Krankheitsdruck. Deshalb sind Fungizidbehandlungen noch nicht nötig. Sollten in den Beständen dennoch Rostkrankheiten oder
Septoria vorkommen, kann z.B. Capalo eingesetzt werden.
Wintergerste
Die Wintergerste befindet sich im
Schossen. Falls noch nicht geschehen, kann wachstumsregulierend mit z.B. Moddus oder Calma eingegriffen werden. Empfohlen wird eine
Anwendung in BBCH-Stadium 31/32. Bei der derzeitigen Witterung sind je nach Bestandsentwicklung meist Aufwandmengen von 0,4 l/ha bei
Moddus ausreichend.
Aktuell besteht noch kein hoher
Krankheitsdruck. Bei der Wintergerste wird meist eine einmalige Fungizidbehandlung zum Fahnenblatt ausreichen.
Sommergerste
Die Sommergerste ist weitgehend aufgelaufen.
Die Bestände sollten auf Verunkrautung kontrolliert werden. Bei Mischverunkrautung mit Ungräsern und breitblättrigen
Samenunkräutern kann z.B. Pointer Plus + Axial 50 eingesetzt werden.
Hafer
Der Hafer ist weitgehend aufgelaufen. Die
Bestände sollten auf Verunkrautung kontrolliert werden. Bei Mischverunkrautung mit breitblättrigen Samenunkräutern kann z.B.
Pointer Plus eingesetzt werden.
Aufgrund der ruhenden Zulassung von
Lexus steht aktuell für den Hafer kein Gräsermittel zur Verfügung!
Als Alternative steht nur Concert SX zur
Verfügung, das eine Wirkung gegen Windhalm aufweist.
Raps
Es findet weiterhin ein Zuflug von
Rapsglanzkäfern statt. Je nach Bestandsentwicklung kann es teilweise bereits zu einem starken Besatz mit Glanzkäfern kommen.
Deshalb sollten die Bestände die nächsten Tage verstärkt kontrolliert werden. Die Schadschwelle ist dann erreicht, wenn im
Durchschnitt folgende Werte überschritten werden:
Mitte Knospenbildung BBCH
53-55 am schwachen Bestand 4 Käfer/Pflanze und bei einem normal wüchsigen Bestand 8 Käfer/Pflanze.
Bei Überschreitung der
Schadschwelle sollte ein Insektizid gespritzt werden. In blühenden Beständen kann z.B. Biscaya als B4-Mittel zum Einsatz kommen.
Auch möglich wären z.B. Mospilan SG und Danjiri. Diese haben solo eingesetzt eine B4-Auflage, in Tankmischung mit
Azol-Fungiziden ändert sich diese in eine B1 – Auflage!
In weniger weit entwickelten
Beständen, die keine blühenden Pflanzen enthalten (Raps und Unkräuter!) können auch die B1-Mittel Plenum 50 WG und
Avaunt eingesetzt werden.
Bei Tankmischungen aus
Insektizid und Fungizid/Wachstumsregler ändert sich in den meisten Fällen die Bienenauflage von B4 auf B2!
Mais
Die Aussaat ist im Gange. Da Mais eine geringe Konkurrenzkraft
gegenüber Unkräuter aufweist, sollte er vom 3- bis 8-Blattstadium weitgehend unkrautfrei gehalten werden. Mit Bodenherbiziden
kann die Behandlung vor dem Auflaufen bis in den frühen Nachauflauf durchgeführt werden. Hier eignet sich z.B. eine
Kombination aus Spectrum und Stomp Aqua (1,25 + 2,5). Um eine optimale Wirkung zu erzielen, sollte der Boden feucht sein.
Zuckerrüben
Die Aussaat
ist im Gange. Für eine Vorauflaufbehandlung kann z.B. Betanal MaxxPro + Goltix Titan eingesetzt werden.
Soja
Die Aussaat steht bevor. Um ein optimales
Auflaufen und eine gute Jugendentwicklung zu fördern, sollte die Saat erst ab 10 °C Bodentemperatur erfolgen. Die Saatdichte
sollte bei 60 bis 70 keimfähigen Körnern/m² liegen. Herbizidmaßnahmen können im Vorauflauf z.B. mit Artist oder
einer Mischung aus Spectrum + Centium 36 CS + Sencor Liquid durchgeführt werden.
Ackerbohnen/Erbsen
Die Bestände sind weitestgehend
aufgelaufen. Im frühen Nachauflauf stehen zur Unkrautbekämpfung z.B. Basagran und Stomp Aqua zur Verfügung.
Die Bestände sollten auf einen Befall mit
Blattrandkäfern kontrolliert werden.
Kartoffeln
Die Pflanzung ist im Gange.
Für die erste Herbizidmaßnahme kann z.B. eine Mischung aus Bandur + Boxer + Proman verwendet werden. Sollten Ungräser
auflaufen, können diese z.B. mit Agil S oder Fusilade MAX bekämpft werden.
Nacherntebehandlung
-
Aktuelles
zur neuen Düngeverordnung
Generell besteht ein
Ausbringungsverbot, wenn der Boden:
- überschwemmt,
- wassergesättigt,
- gefroren
und/oder
- schneebedeckt
ist.
Bis zu 60 kg/ha Gesamt-N
dürfen auf gefrorenem Boden ausgebracht werden, wenn:
- der Boden durch Auftauen am Tag
aufnahmefähig wird und
- ein Abschwemmen in oberirdische
Gewässer oder auf benachbarte Flächen nicht zu besorgen ist und
- der Boden durch Einsaat einer
Winterkultur oder von Zwischenfrüchten im Herbst eine Pflanzendecke trägt oder es sich um Grünland oder Dauergrünland
handelt und
- anderenfalls die Gefahr einer
Bodenverdichtung und von Strukturschäden durch das Befahren bestehen würde.
Mit Festmist von Huf- und
Klauentieren oder Komposten dürfen unter den Nr. 2.-4. Genannten Voraussetzungen mehr als 60 kg/ha Gesamt-N ausgebracht werden, aber
maximal der ermittelte N-Düngebedarf.
Vor der Ausbringung ist für
Flächen, auf die wesentliche Nährstoffmengen (> 50 kg N/ha, > 30 kg P2O5/ha) aufgebracht werden eine
Düngebedarfsermittlung zu erstellen und zu dokumentieren. Vordrucke und Hilfestellungen gibt es auf
Bis spätestens 31. März
muss der Nährstoffvergleich erstellt sein.
Kein Nährstoffvergleich ist
erforderlich für
- Flächen,
auf denen nur Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen angebaut werden, Baumschul-, Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen,
nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaus sowie Flächen, die zur Erzeugung schnellwüchsiger
Forstgehölze zur energetischen Nutzung (KUP) dienen,
- Flächen
mit ausschließlicher Weidehaltung und einem N-Anfall aus tierischen Wirtschaftsdüngern bis max. 100 kg/ha im Jahr
(Stickstoffausscheidung) ohne zusätzliche Stickstoffdüngung,
- Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen aufbringen (> 50 kg
N/ha, > 30 kg P2O5/ha),
- Betriebe
- die
abzüglich der Ausschlussflächen weniger als 15 ha LF bewirtschaften und
- die
jährlich nicht mehr als 750 kg N aus tierischen Wirtschaftsdüngern aufweisen und
- die
höchstens 2 ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren anbauen und
- die keine außerhalb des
Betriebs anfallenden Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände übernehmen und aufbringen
Wichtige Termine im Antragsverfahren
Januar
15. Januar: Ende
des Beseitigungsverbot von Zwischenfrüchten und Gründecken, die als ökologische Vorrangflächen gemeldet wurden, sowie
von Winterkulturen und Winterzwischenfrüchten, die nach dem Anbau stickstoffbindender Pflanzen als ökologische
Vorrangflächen angebaut wurden.
Ende des Aufbringverbots für
Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte auf Ackerland und Grünland. Eine eventuelle Verschiebung der Sperrzeit ist zu
beachten.
31. Januar: Ende
des Aufbringverbots für N-haltige Düngemittel auf Ackerland, Grünland sowie Gemüse- und Beerenobstkulturen.
Februar
15. Februar: Ende
des Pflugverbots für Ackerflächen, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser1 und CCWasser2 zugewiesen und nicht in
eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen sind.
Schläge mit
Ackerflächen, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser2 zugewiesen sind, dürfen zwischen dem 16. Februar und dem 30.
November nur bei einer unmittelbar folgenden Aussaat gepflügt werden. Vor der Aussaat von Reihenkulturen mit einem Abstand von 45
Zentimeter und mehr ist das Pflügen verboten.
März
Ab 1. März:
Ackerflächen der Winderosionsgefährdungsklasse CCWind dürfen nur bei unmittelbar folgender Aussaat gepflügt werden.
Ausnahme vom Pflugverbot bei Reihenkulturen, wenn Grünstreifen angelegt wurden.
31. März:
Nährstoffbilanz für 2017 muss erstellt sein.
April
1. April bis 30.
Juni: Mäh-, Häcksel- und Mulchverbot auf stillgelegten Acker- und Dauergrünlandflächen sowie bestimmten
ökologischen Vorrangflächen.
Mai
15. Mai: Letzter
Tag zur Abgabe des Gemeinsamen Antrages.
Winzer, die Umstrukturierungs- und
Umstellungsmittel beantragt haben, müssen in den drei auf die Auszahlung folgenden Jahren einen Gemeinsamen Antrag stellen.
Letzter Termin zur Beantragung der
Auszahlung von Mitteln für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen.
Letzter Termin zur Aussaat der
einjährigen Brachebegrünung nach FAKT.
Letzter Termin zur Vorlage des
Nachweises der Milcherzeugung für FAKT-Maßnahmen A2 und G1 (Milchgeldabrechnung).
Ab 15. Mai bis 31.
August: Stickstoffbindende Pflanzen, die als ökologische Vorrangflächen angemeldet worden sind, müssen auf der
Fläche vorhanden sein. Für grobkörnige Leguminosen gilt der Zeitraum bis 15. August.
31. Mai: Letzter
Termin für Nachmeldungen und Änderungen im Gemeinsamen Antrag.
Juni
1. Juni: Letzter
Termin für den Weideauftrieb bei Teilnahme an der FAKT-Maßnahme G1 Sommerweide.
Ab 1. Juni bis 15.
Juli: Relevanter Zeitraum, in dem die Vorschriften der Anbaudiversifizierung im Rahmen des Greenings erfüllt sein
müssen.
11. Juni: Letzter
Termin für Änderungen im Gemeinsamen Antrag (mit Abzug).
19. Juni: Letzter
Termin für Rückmeldungen aufgrund von Ergebnissen aus der Vorabprüfung.
30. Juni: Ende
des Pflegeverbots auf Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen wurden.
Juli
15. Juli:
Abgabefrist für Propfrebenrechnungen und Rechnungen für Tropfschläuche bei Teilnahme am Programm Umstrukturierung und
Umstellung von Rebflächen.
Ab 16. Juli bis 1.
Oktober: Aussaat von Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als
ökologische Vorrangfläche gemeldet wurden. Bis 1. Oktober kann ein Antrag auf Wechsel der angemeldeten ökologischen
Vorrangfläche gestellt werden.
Ab Ernte der letzten
Hauptfrucht: Aufbringverbot für N-haltige Düngemittel auf Ackerland. Abweichend von der Sperrfrist ist die Aufbringung
möglich zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter bei einer Aussaat bis zum 15. September oder zu Wintergerste nach
Getreidevorfrucht bei einer Aussaat bis zum 1. Oktober.
August
Ab Mitte August:
Zwischenfrüchte und Begrünungen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, sowie Winterkulturen und
Winterzwischenfrüchte, die als Folgefrucht von stickstoffbindenden Pflanzen im Rahmen von ökologischen Vorrangflächen
angebaut werden, müssen bis zum 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche belassen werden.
Bis 31. August:
Aussaat der Begrünungsmischungen nach FAKT (E 1.2) sowie der Winterbegrünung (F 1).
September
Bis 1. September:
Aussaat einer Begrünung in Problem- und Sanierungsgebieten nach der SchALVO in Lagen über 500 Meter, wenn im gleichen Jahr keine
Folgekultur angebaut wird.
Bis 15.
September: Einsaat der Ackerbegrünung nach FAKT (E 1.1) in Form von Unter- oder Blanksaaten. Außerdem Einsaat der
Begrünung in Problem- und Sanierungsgebieten nach SchALVO in Lagen unter 500 Metern.
30. September:
Ende des prämienrelevanten Weidezeitraums bei Teilnahme an FAKT-Maßnahme Sommerweide (G 1).
November
1. November:
Aufbringverbot für N-haltige Düngemittel auf Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau.
2. November:
Letzter Termin zur Abgabe des Weidetagebuchs 2018.
Ab Ende November:
Einarbeitung der Begrünungsmischungen nach FAKT (E 1.1, E 1.2) sowie der Brachebegrünung (E 2.1 ohne ÖVF-Anrechnung).
Brachebegrünung mit Blühmischungen (E 2.2) darf bei nachfolgender Sommerkultur ab Ende November nur gemulcht werden. Die
Einarbeitung der Brachebegrünung E 2.2 ist erst ab 1. Januar des Folgejahres erlaubt. Bei nachfolgender Winterkultur ist Mulchen und
Einarbeiten ab September möglich.
Dezember
1. Dezember bis 15.
Februar: Pflugverbot für Ackerflächen, die der CCWasser1 oder CC Wasser2 zugehören und nicht in eine besondere
Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen sind. Das Pflügen nach der Ernte der Vorfrucht ist nur bei einer Aussaat vor
dem 1. Dezember zulässig.
15. Dezember:
Aufbringverbot für Festmist und Komposte auf Ackerland und Grünland.
Bis 31. Dezember:
Letzter Termin für Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnungen.