Wichtige
Fristen
Ab Mitte August: Zwischenfrüchte und Begrünungen, die
als ökölogisch Vorrangfläche ausgewiesen sind, sowie Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte, die als Folgekultur von
stickstoffbindenen Pflanzen im Rahmen von ÖVF angebaut werden, müssen bis zum 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche
belassen werden.
Weitere Fristen und Termine finden Sie im BWagrar
4.2017
Die Rücknahme leerer Pflanzenschutzmittelpackungen –
PAMIRA ist am 06. April gestartet. Alle Sammelstellen und Termine sind unter www.pamira.de veröffentlicht.
ACHTUNG: Es gibt
eine neue Berechnung der Erosionsgefährdung seit 2017 - Bitte prüfen Sie Ihr Flurstücksverzeichnis! Weitere Informationen
finden Sie hier: Infoblatt zum Erosionskataster
Aktuelles
zur neuen Düngeverordnung
Auf
der Homepage des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg gibt es erste Merkblätter zur Herbstdüngung, sowie zur
Düngebedarfsermittlung.
http://ltz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung#anker2107623
Am 01. Oktober hat die Sperrfrist für die
Ausbringung N-haltiger
Düngemittel (Gülle, Mineraldünger) auf Ackerflächen begonnen. Ausnahmen sind der Festmist von Huf- und Klauentieren,
sowie Kompost. Hier ist eine Ausbringung bis 15.12.2017 möglich. Ebenso können noch Nährstoffbeizen und Blattdünger im
Ackerbau angewendet werden. Derzeit wird eine Zufuhr von maximal 5 kg N/ha über Nährstoffbeizen und Blattdünger
toleriert.
Am 01. November beginnt die Sperrfrist für die
Ausbringung N-haltiger Düngemittel (Gülle, Minaraldünger) auf Grünland!
Vorbeugender
Pflanzenschutz
Einer Ausbreitung von Unkräutern und Ungräsern
können Sie jetzt mit dem Mulchen oder Mähen der Feldränder entgegenwirken.
Winterweizen
Die Aussaat ist im Gange. Generell ist ein
später Saattermin (ca. ab Mitte Oktober) zu bevorzugen, da so bereits aufgelaufener Ackerfuchsschwanz vor der Saat mechanisch oder mit
einem Totalherbizid bekämpft werden kann.
Für Herbizidmaßnahmen im frühen
Nachauflauf (bis 2-Blattstadium der Unkräuter/-gräser) kann z.B. Stomp Aqua, Herold SC oder Bacara Forte + Cadou SC eingesetzt
werden.
Auf Problemstandorten mit Ackerfuchsschwanz
kann im frühen Nachauflauf z.B. 3,0 l/ha Malibu + 0,9 l/ha Axial eingesetzt werden
Ab 3-Blattstadium des Getreides ist auf solchen
Problemstandorten eine Kombination aus 0,5 l/ha Herold SC + 0,9 l/ha Traxos empfehlenswert.
Der Einsatz von IPU ist seit dem 30.09.2017 nicht mehr
möglich!
Wintergerste
Die Herbizidmaßnahmen sollten bei der Wintergerste
möglichst im Herbst erfolgen. Im frühen Nachauflauf (bis 2-Blattstadium der Unkräuter/-gräser) kann z.B. Stomp Aqua,
Herold SC oder Bacara Forte + Cadou SC eingesetzt werden.
In frühen Saatterminen und Problemen mit Ackerfuchsschwanz
kann, sofern noch keine Behandlung erfolgt ist z.B. 0,5 l/ha Herold + 0,9 l/ha Axial oder 3,0 l/ha Malibu + 0,9 l/ha Axial appliziert
werden.
Der Einsatz von IPU ist seit dem 30.09.2017 nicht mehr
möglich!
Sollten vermehrt Blattläuse und Zikaden auftreten
(Virusvektoren) ist eine Bekämpfung im 2-3 Blattstadium der Gerste sinnvoll. Hier kann z.B. Karate Zeon oder Lambda WG eingesetzt
werden. Schadschwelle für eine Bekämpfung sind ca.10-20% befallene Pflanzen.
Sommergerste
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Hafer
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Raps
Meist ist im Moment kein oder nur geringer
Schädlingsbesatz zu beobachten. Dennoch sollten die Bestände auf Fraßschäden durch Erdflöhe kontrolliert werden.
Erdflöhe können z.B. mit Karate Zeon bekämpft werden. Als Schadschwellen gelten hier:
- Auflaufen bis 2-Blattstadium: 10 % der Keim-/Laubblätter
durch Fraß zerstört
- Bis 6-Blattstadium: 50 Käfer je 3 Wochen in der
Gelbschale
Spätsaaten erreichen jetzt meist das
passende Entwicklungsstadium um z.B. mit 0,8 l/ha Tilmor oder Folicur eingekürzt zu werden. Auf Gülle-Standorte kann mit 0,7 l/ha
Carax behandelt werden
Mais
Dieses Jahr war verbreitet ein starker Befall mit
Maiszünsler festzustellen. Deshalb ist es anzuraten, die Maisstoppeln zu mulchen und sauber unterzupflügen. Dadurch können
die Larven nicht in den Stoppeln überwintern und sterben ab.
Zuckerrüben
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Soja
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Ackerbohnen/Erbsen
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Kartoffeln
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Nacherntebehandlung
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