Wichtige
Fristen
Ab Mitte August: Zwischenfrüchte und Begrünungen, die als
ökölogisch Vorrangfläche ausgewiesen sind, sowie Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte, die als Folgekultur von
stickstoffbindenen Pflanzen im Rahmen von ÖVF angebaut werden, müssen bis zum 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche
belassen werden.
Weitere Fristen und Termine finden Sie im BWagrar 4.2017
Die Rücknahme leerer Pflanzenschutzmittelpackungen – PAMIRA ist am
06. April gestartet. Alle Sammelstellen und Termine sind unter www.pamira.de veröffentlicht.
ACHTUNG:
Es gibt eine neue Berechnung der Erosionsgefährdung seit 2017 - Bitte prüfen Sie Ihr Flurstücksverzeichnis! Weitere
Informationen finden Sie hier: Infoblatt
zum Erosionskataster
Aktuelles
zur neuen Düngeverordnung
Auf
der Homepage des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg gibt es erste Merkblätter zur Herbstdüngung, sowie zur
Düngebedarfsermittlung.
http://ltz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung#anker2107623
Am01.
Oktober hat die Sperrfrist für die Ausbringung N-haltiger
Düngemittel (Gülle, Mineraldünger) auf Ackerflächen begonnen. Ausnahmen sind der Festmist von Huf- und Klauentieren,
sowie Kompost. Hier ist eine Ausbringung bis 15.12.2017 möglich. Ebenso können noch Nährstoffbeizen und Blattdünger im
Ackerbau angewendet werden. Derzeit wird eine Zufuhr von maximal 5 kg N/ha über Nährstoffbeizen und Blattdünger
toleriert.
Vorbeugender
Pflanzenschutz
Einer Ausbreitung von Unkräutern und Ungräsern können Sie jetzt
mit dem Mulchen oder Mähen der Feldränder entgegenwirken.
Winterweizen
Die Aussaat steht bevor. Generell ist ein später
Saattermin (ca. ab Mitte Oktober) zu bevorzugen, da so bereits aufgelaufener Ackerfuchsschwanz vor der Saat mechanisch oder mit einem
Totalherbizid bekämpft werden kann.
Wintergerste
Die Herbizidmaßnahmen sollten bei der Wintergerste möglichst im
Herbst erfolgen. Im frühen Nachauflauf (bis 2-Blattstadium der Unkräuter/-gräser) kann z.B. Stomp Aqua, Herold SC oder
Bacara Forte + Cadou SC eingesetzt werden.
In
frühen Saatterminen und Problemen mit Ackerfuchsschwanz kann, sofern noch keine Behandlung erfolgt ist z.B. 0,5 l/ha Herold + 0,9 l/ha
Axial oder 3,0 l/ha Malibu + 0,9 l/ha Axial appliziert werden.
Der Einsatz von IPU ist seit dem 30.09.2017 nicht mehr
möglich!
Sollten vermehrt Blattläuse und Zikaden auftreten (Virusvektoren) ist
eine Bekämpfung im 2-3 Blattstadium der Gerste sinnvoll. Hier kann z.B. Karate Zeon oder Lambda WG eingesetzt werden. Schadschwelle
für eine Bekämpfung sind ca.10-20% befallene Pflanzen.
Sommergerste
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Hafer
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Raps
Meist ist im Moment kein oder nur geringer
Schädlingsbesatz zu beobachten. Dennoch sollten die Bestände auf Fraßschäden durch Erdflöhe kontrolliert werden.
Erdflöhe können z.B. mit Karate Zeon bekämpft werden. Als Schadschwellen gelten hier:
- Auflaufen bis 2-Blattstadium: 10 % der Keim-/Laubblätter durch Fraß zerstört
- Bis 6-Blattstadium: 50 Käfer je 3 Wochen in der Gelbschale
Spätsaaten
erreichen jetzt meist das passende Entwicklungsstadium um z.B. mit 0,8 l/ha Tilmor oder Folicur eingekürzt zu werden. Auf
Gülle-Standorte kann mit 0,7 l/ha Carax behandelt werden
Mais
Dieses Jahr war verbreitet ein starker Befall mit Maiszünsler
festzustellen. Deshalb ist es anzuraten, die Maisstoppeln zu mulchen und sauber unterzupflügen. Dadurch können die Larven nicht
in den Stoppeln überwintern und sterben ab.
Zuckerrüben
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Soja
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Ackerbohnen/Erbsen
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Kartoffeln
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Nacherntebehandlung
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