Wichtige Fristen
Ab 16. Juli bis 01. Oktober: Aussaat von Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit
Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als ökologische Vorrangfläche gemeldet wurden. Bis 01. Oktober kann ein Antrag auf
Wechsel der angemeldeten ÖVF gestellt werden.
Ab Mitte August: Zwischenfrüchte und Begrünungen, die als ökölogisch
Vorrangfläche ausgewiesen sind, sowie Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte, die als Folgekultur von stickstoffbindenen
Pflanzen im Rahmen von ÖVF angebaut werden, müssen bis zum 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche belassen
werden.
Weitere Fristen und Termine finden Sie im BWagrar 4.2017
Die Rücknahme leerer Pflanzenschutzmittelpackungen – PAMIRA ist am 06. April
gestartet. Alle Sammelstellen und Termine sind unter www.pamira.de
veröffentlicht.
ACHTUNG:
Es gibt eine neue Berechnung der Erosionsgefährdung seit 2017 - Bitte prüfen Sie Ihr Flurstücksverzeichnis! Weitere
Informationen finden Sie hier: Infoblatt
zum Erosionskataster
Aktuelles
zur neuen Düngeverordnung
Auf
der Homepage des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg gibt es erste Merkblätter zur Herbstdüngung, sowie zur
Düngebedarfsermittlung.
http://ltz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung#anker2107623
Vorbeugender
Pflanzenschutz
Einer Ausbreitung von Unkräutern und Ungräsern können Sie jetzt mit dem
Mulchen oder Mähen der Feldränder entgegenwirken.
Winterweizen
-
Wintergerste
Die Aussaat steht bevor. Sie sollte in möglichst trockenen Boden
erfolgen.
Bei Frühsaaten (je nach Region ca. vor dem 20. September) besteht die Gefahr einer
zu üppigen Herbstentwicklung mit frühem Krankheitsbefall (Schneeschimmel, Mehltau, Halmbruch, Netzflecken). Durch das vermehrte
Auftreten von Virusüberträgern wie Blattläuse und Zikaden werden die Frühsaaten auch stärker von Verzwergungsviren
befallen. Spätsaaten dagegen bestocken zu wenig und fallen im Ertrag ab.
Die Herbizidmaßnahmen sollten bei der Wintergerste möglichst im Herbst
erfolgen. Im frühen Nachauflauf (bis 2-Blattstadium der Unkräuter/-gräser) kann z.B. Stomp Aqua, Herold SC oder Bacara Forte
+ Cadou SC eingesetzt werden.
Sollten vermehrt Blattläuse und Zikaden auftreten (Virusvektoren) ist eine
Bekämpfung im 2-3 Blattstadium der Gerste sinnvoll. Hier kann z.B. Karate Zeon oder Lambda WG eingesetzt werden. Schadschwelle
für eine Bekämpfung sind ca.10-20% befallene Pflanzen.
Sommergerste
-
Hafer
-
Raps
Die Aussaat und die ersten Herbizidmaßnahmen sind abgeschlossen.
Ausfallgetreide und Ungräser können z.B. mit Agil S bekämpft werden. Falls vermehrt Quecke auftritt kann
z.B. Fusilade MAX eingesetzt werden.
Die Bestände sollten auf Fraßschäden durch Schnecken und Erdflöhe kontrolliert werden. Bei Bedarf
ist Schneckenkorn zu streuen. Erdflöhe können z.B. mit Karate Zeon bekämpft werden. Als Schadschwellen gelten hier:
- Auflaufen bis 2-Blattstadium: 10 % der Keim-/Laubblätter durch Fraß zerstört
- Bis 6-Blattstadium: 50 Käfer je 3 Wochen in der Gelbschale
Mais
Die Behandlungen sind abgeschlossen.
Zuckerrüben
Die Behandlungen sind
abgeschlossen.
Soja
Die Behandlungen sind abgeschlossen.
Ackerbohnen/Erbsen
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Kartoffeln
Die Behandlungen sind abgeschlossen.
Nacherntebehandlung
Bei starker Wurzelverunkrautung, z. B. Quecke,
Distel, Ackerwinde usw. empfiehlt es sich ca. 4 bis 6 Wochen nach der Ernte eine Bekämpfung durchzuführen (z. B. Kyleo oder
ähnliches Produkt). Wichtig ist dabei vorher keine Bodenbearbeitung durchzuführen. Bei der Behandlung muss genügend Wachstum
und Blattmasse vorhanden sein.