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Warndienst

Wichtige Fristen

Ab 16. Juli bis 01. Oktober: Aussaat von Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als ökologische Vorrangfläche gemeldet wurden. Bis 01. Oktober kann ein Antrag auf Wechsel der angemeldeten ÖVF gestellt werden.

Ab Mitte August: Zwischenfrüchte und Begrünungen, die als ökölogisch Vorrangfläche ausgewiesen sind, sowie Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte, die als Folgekultur von stickstoffbindenen Pflanzen im Rahmen von ÖVF angebaut werden, müssen bis zum 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche belassen werden.

Weitere Fristen und Termine finden Sie im BWagrar 4.2017

Die Rücknahme leerer Pflanzenschutzmittelpackungen – PAMIRA ist am 06. April gestartet. Alle Sammelstellen und Termine sind unter www.pamira.de veröffentlicht.

ACHTUNG: Es gibt eine neue Berechnung der Erosionsgefährdung seit 2017 - Bitte prüfen Sie Ihr Flurstücksverzeichnis! Weitere Informationen finden Sie hier: Infoblatt zum Erosionskataster

 

Aktuelles zur neuen Düngeverordnung

Auf der Homepage des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg gibt es erste Merkblätter zur Herbstdüngung, sowie zur Düngebedarfsermittlung.

http://ltz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung#anker2107623

Vorbeugender Pflanzenschutz

Einer Ausbreitung von Unkräutern und Ungräsern können Sie jetzt mit dem Mulchen oder Mähen der Feldränder entgegenwirken.

 

Winterweizen

 

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Wintergerste

Die Aussaat steht bevor. Sie sollte in möglichst trockenen Boden erfolgen.

Bei Frühsaaten (je nach Region ca. vor dem 20. September) besteht die Gefahr einer zu üppigen Herbstentwicklung mit frühem Krankheitsbefall (Schneeschimmel, Mehltau, Halmbruch, Netzflecken). Durch das vermehrte Auftreten von Virusüberträgern wie Blattläuse und Zikaden werden die Frühsaaten auch stärker von Verzwergungsviren befallen. Spätsaaten dagegen bestocken zu wenig und fallen im Ertrag ab.

Die Herbizidmaßnahmen sollten bei der Wintergerste möglichst im Herbst erfolgen. Im frühen Nachauflauf (bis 2-Blattstadium der Unkräuter/-gräser) kann z.B. Stomp Aqua, Herold SC oder Bacara Forte + Cadou SC eingesetzt werden.

Sollten vermehrt Blattläuse und Zikaden auftreten (Virusvektoren) ist eine Bekämpfung im 2-3 Blattstadium der Gerste sinnvoll. Hier kann z.B. Karate Zeon oder Lambda WG eingesetzt werden. Schadschwelle für eine Bekämpfung sind ca.10-20% befallene Pflanzen.

 

 

Sommergerste

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Hafer

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Raps

Die Aussaat und die ersten Herbizidmaßnahmen sind abgeschlossen.

 

Ausfallgetreide und Ungräser können z.B. mit Agil S bekämpft werden. Falls vermehrt Quecke auftritt kann z.B. Fusilade MAX eingesetzt werden.

 

Die Bestände sollten auf Fraßschäden durch Schnecken und Erdflöhe kontrolliert werden. Bei Bedarf ist Schneckenkorn zu streuen. Erdflöhe können z.B. mit Karate Zeon bekämpft werden. Als Schadschwellen gelten hier:

  • Auflaufen bis 2-Blattstadium: 10 % der Keim-/Laubblätter durch Fraß zerstört
  • Bis 6-Blattstadium: 50 Käfer je 3 Wochen in der Gelbschale

Mais

Die Behandlungen sind abgeschlossen.

 

Zuckerrüben

Die Behandlungen sind abgeschlossen.

 

Soja

Die Behandlungen sind abgeschlossen.

Ackerbohnen/Erbsen

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Kartoffeln

Die Behandlungen sind abgeschlossen.

 

Nacherntebehandlung

Bei starker Wurzelverunkrautung, z. B. Quecke, Distel, Ackerwinde usw. empfiehlt es sich ca. 4 bis 6 Wochen nach der Ernte eine Bekämpfung durchzuführen (z. B. Kyleo oder ähnliches Produkt). Wichtig ist dabei vorher keine Bodenbearbeitung durchzuführen. Bei der Behandlung muss genügend Wachstum und Blattmasse vorhanden sein.

 

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