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Warndienst

Wichtige Fristen

15. Mai bis 31. August: Leguminosen, die als ökologische Vorrangflächen angemeldet sind, müssen auf der Fläche vorhanden sein. Für grobkörnige Leguminosen gilt 15. August.

30. Juni: Für Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen wurden, endet das Pflegeverbot.

Ab 16. Juli bis 01. Oktober: Aussaat von Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als ökologische Vorrangfläche gemeldet wurden. Bis 01. Oktober kann ein Antrag auf Wechsel der angemeldeten ÖVF gestellt werden.

Ab Mitte August: Zwischenfrüchte und Begrünungen, die als ökölogisch Vorrangfläche ausgewiesen sind, sowie Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte, die als Folgekultur von stickstoffbindenen Pflanzen im Rahmen von ÖVF angebaut werden, müssen bis zum 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche belassen werden.

Bis 31. August: Aussaat der Begrünungsmischungen nach FAKT (E 1.2) sowie der Winterbegrünungen

Bis 01. September: Aussaat einer Begrünung in Problem- und Sanierungsgebieten nach der SchALVO in Lagen über 500 m, wenn im gleichen Jahr keine Folgekultur angebaut wird.

Weitere Fristen und Termine finden Sie im BWagrar 4.2017

Die Rücknahme leerer Pflanzenschutzmittelpackungen – PAMIRA ist am 06. April gestartet. Alle Sammelstellen und Termine sind unter www.pamira.de veröffentlicht.

ACHTUNG: Es gibt eine neue Berechnung der Erosionsgefährdung seit 2017 - Bitte prüfen Sie Ihr Flurstücksverzeichnis! Weitere Informationen finden Sie hier: Infoblatt zum Erosionskataster

 

Aktuelles zur neuen Düngeverordnung

Auf der Homepage des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg gibt es erste Merkblätter zur Herbstdüngung, sowie zur Düngebedarfsermittlung.

http://ltz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung#anker2107623

Vorbeugender Pflanzenschutz

Einer Ausbreitung von Unkräutern und Ungräsern können Sie jetzt mit dem Mulchen oder Mähen der Feldränder entgegenwirken.

 

Winterweizen

 

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Wintergerste

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Sommergerste

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Hafer

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Raps

Die Aussaat steht bevor.

 

Bei einer allgemeinen Verunkrautung mit Kamille, Vogelmiere, Ehrenpreis und Klette können Mittel wie Butisan Top bzw. Fuego Top als frühe Nachauflaufbehandlung (ca. 1 Woche nach der Saat) angewandt werden. Mit einem Zeitraum von 4 bis 7 Tagen nach der Saat kann für eine größere Breitenwirkung eine Behandlung mit Butisan Gold erfolgen. Zur Rauke-Arten Bekämpfung empfiehlt sich die Anwendung Clomazone-haltiger Produkte mit Anwendung im Vorauflauf bis spätestens 3 bis 4 Tage nach der Saat. Hier ist die Anwendung auf Grund der Auflagen, nicht mehr auf allen Flächen möglich.

Bei Herbizidmaßnahmen ohne Clomazone-haltige Mittel kann eine zweimalige Bekämpfung erforderlich sein. Im Vor- und frühen Nachauflauf können hier die Mittel Butisan Gold, Butisan Kombi, oder Fuego mit bis zu 20 % reduzierter Aufwandmenge vorgelegt werden. Ab dem 4-Blattsstadium kann eine Splittingbehandlung mit Fox (1. Gabe: 0,3l/ha, 2. Gabe (BBCH 18): 0,7 l/ha) oder eine Einmalbehandlung mit 0,7 – 0,8 l/ha im 6-Blatt-Stadium erfolgen. Zu beachten gilt es bei der Anwendung von Fox im Nachauflauf, dass die Anwendung nur in trockenen, gleichmäßigen und ausreichend entwickelten Beständen erfolgen sollte.

 

Mais

Die Behandlungen sind abgeschlossen.

 

Zuckerrüben

Die Herbizidmaßnahmen sind abgeschlossen.

Die Bestände sollten auf Cercospora, Mehltau und Ramularia kontrolliert werden. Ein Fungizideinsatz ist erst ab Erreichen folgender Bekämpfungsrichtwerte erforderlich:

  • Spätinfektion ab 15. August:        45 % befallene Pflanzen

 

Soja

Die Behandlungen sind abgeschlossen.

Ackerbohnen/Erbsen

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Kartoffeln

Es sollte auf einen Befall mit Kraut- und Knollenfäule geachtet werden. Geeignete Fungizide sind z. B. Tanos, Acrobat Plus oder Shirlan

 

Nacherntebehandlung

Bei starker Wurzelverunkrautung, z. B. Quecke, Distel, Ackerwinde usw. empfiehlt es sich ca. 4 bis 6 Wochen nach der Ernte eine Bekämpfung durchzuführen (z. B. Kyleo oder ähnliches Produkt). Wichtig ist dabei vorher keine Bodenbearbeitung durchzuführen. Bei der Behandlung muss genügend Wachstum und Blattmasse vorhanden sein.

 

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