Wichtige Fristen
15. Mai bis 31. August: Leguminosen, die als ökologische Vorrangflächen
angemeldet sind, müssen auf der Fläche vorhanden sein. Für grobkörnige Leguminosen gilt 15. August.
30. Juni: Für Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen
wurden, endet das Pflegeverbot.
Ab 16. Juli bis 01. Oktober: Aussaat von Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit
Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als ökologische Vorrangfläche gemeldet wurden. Bis 01. Oktober kann ein Antrag auf
Wechsel der angemeldeten ÖVF gestellt werden.
Ab Mitte August: Zwischenfrüchte und Begrünungen, die als ökölogisch
Vorrangfläche ausgewiesen sind, sowie Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte, die als Folgekultur von stickstoffbindenen
Pflanzen im Rahmen von ÖVF angebaut werden, müssen bis zum 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche belassen
werden.
Bis 31. August: Aussaat der Begrünungsmischungen nach FAKT (E 1.2) sowie der
Winterbegrünungen
Bis 01. September: Aussaat einer Begrünung in Problem- und Sanierungsgebieten nach
der SchALVO in Lagen über 500 m, wenn im gleichen Jahr keine Folgekultur angebaut wird.
Weitere Fristen und Termine finden Sie im BWagrar 4.2017
Die Rücknahme leerer Pflanzenschutzmittelpackungen – PAMIRA ist am 06. April
gestartet. Alle Sammelstellen und Termine sind unter www.pamira.de
veröffentlicht.
ACHTUNG:
Es gibt eine neue Berechnung der Erosionsgefährdung seit 2017 - Bitte prüfen Sie Ihr Flurstücksverzeichnis! Weitere
Informationen finden Sie hier: Infoblatt
zum Erosionskataster
Aktuelles
zur neuen Düngeverordnung
Auf
der Homepage des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg gibt es erste Merkblätter zur Herbstdüngung, sowie zur
Düngebedarfsermittlung.
http://ltz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung#anker2107623
Vorbeugender
Pflanzenschutz
Einer Ausbreitung von Unkräutern und Ungräsern können Sie jetzt mit dem
Mulchen oder Mähen der Feldränder entgegenwirken.
Winterweizen
-
Wintergerste
-
Sommergerste
-
Hafer
-
Raps
Die Aussaat steht bevor.
Bei einer allgemeinen Verunkrautung mit Kamille, Vogelmiere, Ehrenpreis und Klette
können Mittel wie Butisan Top bzw. Fuego Top als frühe Nachauflaufbehandlung (ca. 1 Woche nach der Saat) angewandt werden. Mit
einem Zeitraum von 4 bis 7 Tagen nach der Saat kann für eine größere Breitenwirkung eine Behandlung mit Butisan Gold
erfolgen. Zur Rauke-Arten Bekämpfung empfiehlt sich die Anwendung Clomazone-haltiger Produkte mit Anwendung im Vorauflauf bis
spätestens 3 bis 4 Tage nach der Saat. Hier ist die Anwendung auf Grund der Auflagen, nicht mehr auf allen Flächen
möglich.
Bei Herbizidmaßnahmen ohne Clomazone-haltige Mittel kann eine zweimalige
Bekämpfung erforderlich sein. Im Vor- und frühen Nachauflauf können hier die Mittel Butisan Gold, Butisan Kombi, oder Fuego
mit bis zu 20 % reduzierter Aufwandmenge vorgelegt werden. Ab dem 4-Blattsstadium kann eine Splittingbehandlung mit Fox (1. Gabe: 0,3l/ha,
2. Gabe (BBCH 18): 0,7 l/ha) oder eine Einmalbehandlung mit 0,7 – 0,8 l/ha im 6-Blatt-Stadium erfolgen. Zu beachten gilt es bei der
Anwendung von Fox im Nachauflauf, dass die Anwendung nur in trockenen, gleichmäßigen und ausreichend entwickelten Beständen
erfolgen sollte.
Mais
Die Behandlungen sind abgeschlossen.
Zuckerrüben
Die Herbizidmaßnahmen sind abgeschlossen.
Die Bestände
sollten auf Cercospora, Mehltau und Ramularia kontrolliert werden. Ein Fungizideinsatz ist erst ab Erreichen folgender Bekämpfungsrichtwerte
erforderlich:
- Spätinfektion ab 15. August:
45 % befallene Pflanzen
Soja
Die Behandlungen sind abgeschlossen.
Ackerbohnen/Erbsen
-
Kartoffeln
Es sollte auf einen Befall mit Kraut- und Knollenfäule geachtet
werden. Geeignete Fungizide sind z. B. Tanos, Acrobat Plus oder Shirlan
Nacherntebehandlung
Bei starker Wurzelverunkrautung, z. B. Quecke,
Distel, Ackerwinde usw. empfiehlt es sich ca. 4 bis 6 Wochen nach der Ernte eine Bekämpfung durchzuführen (z. B. Kyleo oder
ähnliches Produkt). Wichtig ist dabei vorher keine Bodenbearbeitung durchzuführen. Bei der Behandlung muss genügend Wachstum
und Blattmasse vorhanden sein.